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25. August 2020

Neue Förderung „Digital Jetzt“ zur Digitalisierung von KMU

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Die Digitalisierung stellt langfristig den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen sicher – daran gibt es keinen Zweifel mehr. Zahlreiche Studien zeigen zugleich auf, dass in vielen Unternehmen der Digitalisierungsbedarf noch sehr hoch ist. Mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ möchte das BMWi die Digitalisierung in Unternehmen vorantreiben und gewährt dafür Zuschüsse in der Höhe von bis zu 50.000 € pro Unternehmen. Die Förderung „Digital Jetzt“ besteht aus zwei Fördermodulen – Fördermodul 1 „Investition in digitale Technologien“ und Fördermodul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“. Sie können die Förderung in einem oder in beiden Modulen beantragen. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Investitionen in welcher Höhe gefördert werden. 

Welche Investitionen fördert „Digital Jetzt“? 

  1. Investition in digitale Technologien 

Das Fördermodul 1 „Investition in digitale Technologien“ hat einerseits das Ziel die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Geschäftsmodellen voranzutreiben, so dass die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit von KMUs sichergestellt wird. Andererseits geht es auch darum die IT-Sicherheit in Unternehmen zu erhöhen. Dazu unterstützt das Modul insbesondere Investitionen für Soft- und Hardware. Konkret heißt das, dass Sie die „Digital Jetzt“ Förderung für Ihr CRM-Projekt oder für Maßnahmen, die Ihren Datenschutz oder Ihre IT-Sicherheit verbessern, beantragen können. 

  1. Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden 

Das zweite Modul „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ hat das Ziel die Basiskompetenzen Ihrer Mitarbeiter zum digitalen Arbeiten sicherzustellen. Außerdem werden Ihre Mitarbeiter befähigt digitale Strategie zu erarbeiten und umsetzen. Die Weiterbildung muss von einem Anbieter durchgeführt werden, der eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV vorlegen kann. 

Welche Unternehmen erhalten die „Digital Jetzt“ Förderung? 

Kleine und mittelständische Unternehmen mit 3 bis zu 499 Beschäftigten erhalten die Förderung. Es gibt keine Branchen-Einschränkung und es werden auch Handwerkbetriebe sowie freie Berufe gefördert. Ihr Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland aufweisen. 

Wie hoch ist die Förderung? 

„Digital Jetzt“ gewährt einen Zuschuss von bis zu 50.000 € für Ihr Unternehmen. Wertschöpfungsketten oder Wertschöpfungsnetzwerke werden mit bis zu 100.000 € pro Unternehmen gefördert. Die minimale Fördersumme bei der Investition in digitale Technologien beträgt 17.000 € und bei der Qualifizierung der Mitarbeitenden 3.000 €. 

Welche Förderquote Sie erhalten, ist abhängig von Ihrer Unternehmensgröße. Aufgrund der Corona-Pandemie hat das BMWi die Förderquote für alle bis zum 31.06.2021 eingehenden Anträge um 10 Prozent erhöht. 

  • Bis 50 Beschäftigte: 50 % 
  • Bis 250 Beschäftigte: 45 % 
  • Bis 499 Beschäftigte: 40 %  

In welchen Fällen wird meine erhöhte Förderquote gewährt? 

Bei Investitionsvorhaben im Bereich der IT-Sicherheit und dem Datenschutz erhöht sich Ihre Förderungsquote um 5 %. Wenn Ihr Unternehmen ihren Sitz in einer strukturschwachen Region hat, erhalten Sie 10 weitere Prozentpunkte. Sie können hier einsehen, ob das auf Ihr Unternehmen zutrifft. Bei Wertschöpfungsketten bzw. -netzwerken werden Ihnen 5 zusätzliche Prozentpunkte gewährt z. B. bei unternehmensübergreifenden IT-Geschäftskonzepten.  

Was ist der Unterschied zwischen den Förderungen „Digital Jetzt“ und „Go Digital“? 

Bei der Förderung „Go Digital“ können Sie bei autorisierten Unternehmen eine geförderte Beratung erhalten. Allerdings werden geplante Investitionen zur Implementierung von Soft- und Hardware nicht gefördert. Bei Digitalisierungsprojekten, wie z. B. bei der Einführung eines CRM-Systems, ist daher die Förderung „Digital Jetzt“ zur Bezuschussung der Implementierung entscheidend. Die beiden Förderprogramme können jedoch auch aufeinander aufbauen, so dass erst eine geförderte Beratung mit „Go Digital“ in Anspruch genommen wird und auch eine Implementierung mit „Digital Jetzt“. 

Wie kann ich die Förderung beantragen und wie ist der Ablauf? 

Die Antragsstellung ist ab 7. September 2020 auf der Website des BMWi online verfügbar. Beachten Sie, dass Sie den Antrag frühzeitig vor Beginn Ihres Digitalisierungsprojektes einreichen. Hierfür benötigen Sie einen Digitalisierungsplan, eine De Minimis Erklärung und Angebote für Ihre geplanten Investitionen.  

Ihr Digitalisierungsplan muss Ihr geplantes Vorhaben beschreiben. Sie zeigen dabei den aktuellen Stand in ihrem Unternehmen auf und welche Ziele Sie mit der Investition erreichen möchten. Bei der Einführung einer CRM-Software kann beispielsweise die effizientere Gestaltung von Geschäftsprozessen in Marketing, Vertrieb & Service aufgeführt werden. 

Sobald Sie den Förderbescheid erhalten, können Sie mit der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojektes starten. Sie haben in der Regel 12 Monate Zeit ihr gefördertes Projekt umzusetzen. Im Anschluss reichen Sie online einen Verwendungsnachweis ein. Darin müssen Sie die Umsetzung, Rechnungen und Bezahlung nachweisen. Nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie einen Prüfbericht und die „Digital Jetzt“ Förderung wird an Ihr Unternehmen ausgezahlt. 

Wir beraten Sie gerne zu den Förderungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns jetzt!
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