Ihre Angaben deuten darauf hin, dass derzeit kein Handlungsbedarf bei NIS-2 erforderlich ist.
Nichtsdestotrotz möchten wir Sie darauf hinweisen, wie wichtig eine widerstandsfähige IT-Sicherheit ist -
nicht nur, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch um sich bestmöglich vor den
aktuellen Bedrohungen zu schützen. Die meisten Angriffe können mit grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen
abgewehrt werden.
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Entwicklungen in der Cybersicherheit informiert zu bleiben.
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Cybersicherheit gewinnen? Unser speziell entwickeltes Cybersecurity Assessment bietet Ihnen die passende
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Betroffenheit:
Ihre Angaben deuten darauf hin, dass Ihre aktuelle Situation im Rahmen von NIS-2 Handlungsbedarf
erfordert.
Ihr Unternehmen ist voraussichtlich eine besonders wichtige Einrichtung im Rahmen der NIS-2-Richtlinie und
muss daher Risikomanagementmaßnahmen und einige weitere Pflichten bis zum 17. Oktober 2024 erfüllen.
Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur NIS-2-Konformität und bieten Ihnen hier ein erstes kostenloses
Beratungsgespräch mit unseren Expert:innen an.
Betroffenheit:
Ihre Angaben deuten darauf hin, dass Ihre aktuelle Situation im Rahmen von NIS-2 Handlungsbedarf
erfordert.
Ihr Unternehmen ist voraussichtlich eine wichtige Einrichtung im Rahmen der NIS2-Richtlinie und muss daher
Risikomanagementmaßnahmen und einige weitere Pflichten bis zum 17. Oktober 2024 erfüllen.
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Disclaimer: Die Nutzung des NIS2-Betroffenheitscheckers erfolgt auf eigenes Risiko. Der NIS2-Betroffenheitschecker wurde von uns mit größter Sorgfalt erstellt. Aufgrund der Komplexität der Rechtslage kann jedoch keine Garantie für Vollständigkeit gegeben werden. Die bereitgestellten Informationen und Empfehlungen dienen nicht als Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Es obliegt dem Nutzer, rechtliche Anforderungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.
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