NIS-2 & IT-Sicherheitsrecht

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NIS-2 & 
IT-SICHERHEITSRECHT

19. März 2024


11:00 - 12:00 Uhr


Nach unserem Webinar wissen Sie...

wie die aktuelle Rechtslage zur IT-Sicherheit aussieht,


wen die NIS-2 Richtlinie betrifft, und welche Anforderungen umzusetzen sind,


welche gesetzlichen Regelungen zur IT-Sicherheit in Organisationen bestehen,


welche Compliance-Anforderungen daraus für Ihre Organisation entstehen und welche Maßnahmen erforderlich sind.


Schutz vor Cyberangriffen und gesetzliche Verpflichtungen

Die Bedeutung der IT-Sicherheit ist nicht mehr nur eine technische Angelegenheit – sie ist in der Gesetzgebung angekommen. Wenn die IT nicht funktioniert, stehen in den meisten Organisationen elementare Geschäftsprozesse still. Die zahlreichen Berichte über Cyberangriffe in Unternehmen und Kommunen verdeutlichen die Vulnerabilität der IT-Infrastruktur. Der jährliche Sicherheitsbericht des BSI unterstreicht diesen Trend, indem er zeigt, dass die Bedrohungslage zunehmend ernster wird.  In diesem Zusammenhang sind verschiedene IT-Sicherheitsgesetze wie NIS-2 von entscheidender Bedeutung, da sie Organisationen dazu verpflichten, ihre IT-Systeme und -Prozesse zu schützen.

Es ist daher entscheidend, dass die Geschäftsleitung, die Rechtsabteilung und die IT-Experten frühzeitig zusammenarbeiten, um Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit zu ergreifen und gleichzeitig die Einhaltung der geltenden IT-Sicherheitsgesetze sicherzustellen.

Wir nehmen die IT-Sicherheitsgesetze unter die Lupe

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene existieren mittlerweile gesetzliche Vorgaben, die den Rahmen für die IT-Sicherheitsmaßnahmen von Organisationen festlegen. Im Jahr 2024 treten weitere wichtige Regelungen in Kraft, darunter das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie sowie das KRITIS-Dachgesetz. Des Weiteren werden Hersteller und Vertriebsunternehmen durch den Cyber-Resilience-Act dazu verpflichtet, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Komponenten zu verbessern.

In unserem kostenfreien Webinar bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, zeigen auf, für wen welche Gesetze relevant sind, und skizzieren erste Schritte zur Umsetzung.

Ihre Referentin

Sabine Sobola ergänzt unser Cybersecurity Knowhow mit rechtlicher Expertise bei NIS-2

Sabine Sobola

Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und Gründerin des digitalen Unternehmens LiiDU in Regensburg. Nebenberuflich arbeitet Sie seit 2001 als Lehrbeauftragte für IT-Recht und ist derzeit an der Universität Regensburg tätig. Außerdem ist Frau Sobola Autorin vieler Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht.
LiiDU steht für "Licht im Dunkeln" und ist ein digitales, agiles Unternehmen, das individuelle Fragen an der Schnittstelle von Recht und IT beantwortet, spezifisches Fachwissen in diesen Themenbereichen vermittelt sowie praxisbezogene Beratung liefert.
In Ihren Seminaren zeigen sie Lösungswege auf, damit ihre Kunden rechtssicher und mit fundiertem Wissen im Umfeld von komplexen IT-Projekten, Datenschutz und IT-Security erfolgreich agieren können.
LiiDU - rechtliche Expertise für unsere Beratung zur NIS 2 Richtlinie

Sie haben am 19. März 2024 um 11 Uhr keine Zeit? Kein Problem!

 Melden Sie sich trotzdem an und Sie bekommen die Aufzeichnung im Nachhinein per E-Mail zugesendet.

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